Das Arbeitsgericht Bad Hersfeld ist zum 31.12.2011 geschlossen worden.
Ab dem 1. Januar 2012 ist das Arbeitsgericht Kassel für die Gemeinden Sontra, Eschwege, Meinhard, Wanfried, Waldkappel, Wehretal, Meißner, Herleshausen, Ringgau, Berkatal und Weißenborn örtlich zuständig
Für alle anderen bisher im Zuständigkeitsbereich des Arbeitsgerichts Bad Hersfeld liegenden Gemeinden ist ab dem 1. Januar 2012 das Arbeitsgericht Fulda zuständig.
Postverkehr kann nicht mehr über die alte Anschrift des Arbeitsgerichts Bad Hersfeld abgewickelt werden. Die neuen Zuständigkeiten gelten für alle anhängigen und abgeschlossenen sowie für alle neu einzuleitenden Verfahren.
Sie erreichen das Arbeitsgericht Fulda über EGVP und im Übrigen wie folgt: 36037 Fulda, Am Hopfengarten 3 Telefon: 0661/924-2550 Fax: 0661/924-2560
Sie erreichen das Arbeitsgericht Kassel über EGVP und im Übrigen wie folgt: 34117 Kassel, Ständeplatz 19 Telefon: 0561/28770-0 Fax: 0561/28770-66